Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung

Güterrechtliche Ansprüche und Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung bzw. Scheidung einer Ehe nehmen immer größeren Raum ein. Zur Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen vergleicht der Rechtsanwalt im Familienrecht den Vermögensstatus beider Eheleute zu drei Zeitpunkten: Zum Zeitpunkt der Eheschließung, der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrages.

Zur Ermittlung des Zugewinnausgleichsanspruches wird ein Vermögensvergleich zum Zeitpunkt der Eheschließung und dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages vorgenommen. Seit der Familienrechtsreform im Jahr 2009 mit Wirkung zum 01.01.2010 sind nunmehr auch Verbindlichkeiten im Anfangsvermögen zu berücksichtigen, sodass auch die Rückzahlung von bei Ehebeginn vorhandenen Schulden beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist.

Neben dem Zugewinnausgleich, der insbesondere mit Bewertungsproblemen und Nachweisproblemen behaftet ist, spielt häufig auch die sonstige Vermögensauseinandersetzung, insbesondere die Auseinandersetzung einer im Rahmen der Ehe angeschafften Immobilie, aber auch die Auseinandersetzung von Ehegatteninnengesellschaften, oder auch Gesamtschuldnerausgleichsansprüche bei der Vermögensauseinandersetzung, eine erhebliche Rolle.

Hier ist es wichtig, tragfähige Lösungen basierend auf den rechtlichen Grundlagen auch unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu finden.

Unsere Familien- & Scheidungsrechts-Experten an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Martina Hunneshagen.

Martina Hunneshagen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Martina ist seit 15.01.2015 Teil der Kanzlei und führt als Expertin die Gebiete Familien- und Scheidungsrecht und Miet- und WEG-Recht. Als jüngste Partnerin hat sie mit Organisationsgeschick und Energie das Familienreferat der Kanzlei übernommen und verstärkt.
Ihre Mandanten schätzen ihren klaren, pragmatischen Rat und ihren starken, fairen Ansatz.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Peter Engelmann.

Peter Engelmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Peter Engelmann ist der Kanzleigründer. Als Fachanwalt sowohl für Familienrecht als auch für Insolvenz- und Sanierungsrecht begleitet er insbesondere Mandate mit anspruchsvollen wirtschaftlichen Konstellationen. Seit 02.01.2016 liegt der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit auf der Verwaltung von Insolvenzverfahren.