Eheverträge

Der Ehevertrag wird in der Regel vorsorgend getroffen, so etwa, wenn bereits bei Eheschließung besondere Lebenssituationen vorliegen, die die abweichende Regelung von den gesetzlich vorgesehenen Ehescheidungsfolgesachen gebieten, beispielsweise ein Ehegatte ist Unternehmer oder ein Ehegatte erbte oder erhielt durch Schenkung erhebliches Vermögen.

Auch nach Eheschließung ist es in genau diesen Lebenssituationen ratsam zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgesehenen Scheidungsfolgen noch zum Lebenszuschnitt Ihrer Ehe passen.

Insbesondere in der Krisensituation, im Idealfall dann, wenn noch ein Grundkonsens zwischen den Ehegatten besteht, empfiehlt es sich die Ehescheidungsfolgen in einer sogenannten Ehescheidungsfolgen- oder Trennungsvereinbarung zu vereinbaren, die unter Berücksichtigung des vorhandenen Lebenszuschnitts die Themenbereiche Unterhalt, Güterrecht und die sonstige Vermögensauseinandersetzung, z.B. einer Immobile, regelt. Sind diese Punkte geklärt, können Sie sich ohne diese drängenden Fragen darauf konzentrieren, Ihre Ehe wieder zu beleben oder entscheiden, dass die Trennung unausweichlich ist.

Auch dann, wenn die Trennung vollzogen ist, können die Ehescheidungsfolgen, sofern die Ehegatten hierüber einig sind, durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht in einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung festgelegt werden, so wird eine gegebenenfalls langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermieden.

Unsere Familien- & Scheidungsrechts-Experten an Ihrer Seite

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Martina Hunneshagen.

Martina Hunneshagen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Martina ist seit 15.01.2015 Teil der Kanzlei und führt als Expertin die Gebiete Familien- und Scheidungsrecht und Miet- und WEG-Recht. Als jüngste Partnerin hat sie mit Organisationsgeschick und Energie das Familienreferat der Kanzlei übernommen und verstärkt.
Ihre Mandanten schätzen ihren klaren, pragmatischen Rat und ihren starken, fairen Ansatz.

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Peter Engelmann.

Peter Engelmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Peter Engelmann ist der Kanzleigründer. Als Fachanwalt sowohl für Familienrecht als auch für Insolvenz- und Sanierungsrecht begleitet er insbesondere Mandate mit anspruchsvollen wirtschaftlichen Konstellationen. Seit 02.01.2016 liegt der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit auf der Verwaltung von Insolvenzverfahren.