Ihr Arbeitsplatz ist Ihre Existenz – wir sind Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Nürnberg

Herr Rechtsanwalt Martin Eismann ist in unserer Kanzlei Ihr persönlicher, engagierter und durchsetzungsstarker Partner für alle Fragestellungen im Arbeitsrecht. Aufgrund seiner über 20-jährigen Berufserfahrung und seiner Kompetenz und Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht in hunderten arbeitsrechtlichen Mandaten ist er in unserer Kanzlei Ihr Experte für Arbeitsrecht im Zentrum Nürnbergs.

Er vertritt im Bereich des Arbeitsrechts private und gewerbliche Mandanten auf der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite und setzt die Interessen seiner Mandanten gerichtlich und außergerichtlich schnell und erfolgreich durch.

Digitalisierung, Rationalisierung, Neid, Diskriminierung und fehlende Wirtschaftsethik machen die Arbeitswelt zum Minenfeld. Als Spezialisten im Arbeits- und Wirtschaftsrecht können wir Sie vom Abschluss des Arbeitsvertrages über Mobbing, Abmahnung, Versetzung bis zur Kündigung und Verhandlung Ihrer Abfindung einschließlich Zeugnis in allen Fragen des Arbeitsrechts als Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht persönlich begleiten und schützen.

Ihr Job basiert auf Vertrauen. Sie spüren, wenn etwas nicht stimmt. Kommen Sie frühzeitig zu uns. Je eher wir gemeinsam eine Strategie entwickeln, desto besser können wir Sie vertreten. Gerade im Arbeitsrecht sind eine frühzeitige Mandatierung und Vorbereitung oft der Schlüssel zu Ihrem Erfolg und ermöglichen einvernehmliche Lösungen, ggf. den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes statt einer Versetzung oder einer Auseinandersetzung im Kündigungsschutzprozess. Stärken Sie Ihre Position durch uns als Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht.

Im Arbeitsrecht decken wir insbesondere folgende Bereiche für Sie ab:

Ihr Arbeitsplatz ist Ihre Existenz – wir sind Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Nürnberg

Ihr Rechtsanwalt in Nürnberg Martin Eismann.

Martin Eismann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin ist Gründungspartner der Kanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gerade durch das Verständnis der Denkstruktur und Strategien beider Sphären vermag er die ihm übertragenen Vorstellungen seiner Mandanten zu verwirklichen. Neben dem Arbeitsrecht führt er mit seinem Erfahrungsschatz die Gebiete Immobilien- und Maklerrecht.

Alexandra Lades

Rechtsanwältin

Alexandra ist seit Herbst 2019 bei Engelmann Eismann Ast. Sie studierte Jura in München an der Ludwig-Maximilians-Universität und absolvierte ihr Referendariat im OLG Bezirk München. Während des Referendariats war sie in einer auf die Gebiete Sportrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht sowie Vertragsrecht spezialisierten Kanzlei tätig, wobei sie sich hier insbesondere in ihrem Schwerpunktbereich Sport- und Vereinsrecht einen profunden Wissensstand aufbauen konnte. Alexandra betreut bei Engelmann Eismann Ast überwiegend die Gebiete Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht und setzt sich hierbei stets engagiert und zielstrebig für ihre Mandanten ein.

Alle Infos zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf das Arbeitsrecht

Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht aus Nürnberg berät Sie gerne in allen Angelegenheiten.

Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlungsleistung, mit welcher der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses entschädigt. Es gibt in Deutschland keinen Anspruch auf eine solche Ausgleichszahlung, allerdings kann eine Abfindung in bestimmten Fällen gerichtlich erwirkt werden.

Abmahnung

Mit einer Abmahnung kann der Arbeitgeber ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers beanstanden und gleichzeitig darauf hinweisen, dass eine Wiederholung des Verhaltens zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Damit stellt die Abmahnung im Prinzip eine Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung dar. Eine Abmahnung ist nur dann wirksam, wenn tatsächlich ein schwerwiegendes verhaltenswidriges Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt und keine anderen Maßnahmen in Betracht gezogen werden können. Zudem muss die Abmahnung deutlich formuliert sein und das zu bemängelnde Verhalten detailliert geschildert sein.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Vertragspflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Der Inhalt des Arbeitsvertrags kann von den Vertragsparteien prinzipiell frei geregelt werden, schreibt aber dennoch einzuhaltende Formalia vor. Der Vertrag muss schriftlich vorliegen und von beiden Vetragspartnern unterschrieben werden. Arbeitsverträge können entweder unbefristet oder befristet abgeschlossen werden, wobei letzteres höchstens zwei Jahre befristet und in diesem Zeitraum nur drei mal verlängert werden kann, wenn es hierfür keinen Befristungsgrund gibt. Zusätzlich kann ein Arbeitsvertrag tariflich bedingte Inhalte enthalten, wenn eine Tarifbindung vorliegt.

Insolvenzarbeitsrecht

Wenn Ihr Arbeitgeber von Insolvenz betroffen ist, hat das auch Auswirkungen auf Sie und Ihren Arbeitsplatz. So kann es vorkommen, dass Gehälter verspätet oder gar nicht ausgezahlt werden. Allerdings haben Sie dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld. Auch Ihre Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge können übernommen werden, wenn der Arbeitgeber sie nicht mehr bezahlen kann.

Kündigung

Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen, muss jedoch immer schriftlich erfolgen. Zudem sollte die Kündigungsfrist, der Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung und Beendigungsdatum, eingehalten werden. Die Frist kann gesetzlich geregelt oder im Arbeits- bzw. im Tarifvertrag indivudell bestimmt sein. Von einer ordentlichen Kündigung spricht man, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Bei einer außerordentlichen Kündigung, z.B. einer fristlosen Kündigung, muss die Frist nicht eingehalten werden. Kündigt der Arbeitgeber, so kann dies u.a. betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe haben.

Mobbing am Arbeitsplatz

In Deutschland gibt es keine Gesetzesgrundlage, die festlegt, wie Mobbing geahndet werden kann. Es gibt allerdings Möglichkeiten, rechtlich gegen rechtswidriges Verhalten am Arbeitsplatz vorzugehen. Die Methoden dieses Verhaltens können vielfältig sein. Häufige Mobbingmittel sind u.a. Demütigung, Ausgrenzung oder sexuelle Anspielungen. Um eine Verurteilung zu erwirken, muss der Arbeitnehmer eindeutige Schikane und den Zusammenhang zwischen seinem Nachteil und dem Handeln anderer beweisen können. Dafür muss der Betroffene konkret darlegen, von welchen Personen welche Handlungen ausgegangen sind.